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Nordrhein-WestfalenKein Rechtsmittel mehr: Krematorium darf gebaut werden

01.10.2026, 18:04 Uhr
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Der lange Rechtsstreit um die Errichtung eines Krematoriums im Münsterland ist zu Ende: Es darf gebaut werden. Die dagegen klagenden Nachbarn haben alle Rechtsmittel ausgeschöpft.

Münster (dpa/lnw) - In einem langen juristischen Kampf gegen den Bau eines Krematoriums in Ochtrup in Kreis Steinfurt müssen sich die klagenden Nachbarn des Geländes geschlagen geben. Nachdem bereits Klagen gegen den entsprechenden Bebauungsplan rechtskräftig abgewiesen wurden, ist auch die Entscheidung zur wirksamen Baugenehmigung rechtskräftig.

Gegen das Urteil vom Verwaltungsgericht Münster aus dem Sommer hatte der unterlegene Kläger beim OVG die Zulassung der Berufung beantragt. Diese sei nun abgelehnt worden, weil vorgesehene Fristen nicht eingehalten worden seien, teilte eine Sprecherin mit.

Anwohner versuchten seit Jahren Krematorium zu verhindern

Seit Jahren hatten ein benachbartes Unternehmen und eine Anwohnerin versucht, den Bau des Krematoriums in ihrer Nachbarschaft zu verhindern. Die an der Stelle seit Jahren produzierende Firma befürchtet, dass sie wegen des neuen Nachbarn ihre Produktion in Zukunft einschränken muss, um die Arbeit des Krematoriums nicht zu stören. Allerdings soll das Krematorium keine Trauerhalle für Angehörige bekommen. In Ochtrup ist nur die Einäscherung geplant. Die Bestattungsunternehmen bringen die Leichen und holen die Urnen wieder ab.

Höchstrichterlich wurde bereits im Frühjahr 2026 vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass der Bebauungsplan fehlerfrei aufgestellt wurde. Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht mit Sitz in Münster diesen Plan geprüft.

Später war der benachbarte Gewerbebetrieb gegen die Baugenehmigung für das Krematorium vorgegangen. Im Sommer wies das Verwaltungsgericht Münster die Klage als unbegründet ab, es folgte der nun abgelehnte Antrag auf Zulassung der Berufung.

Quelle: dpa

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