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Nordrhein-WestfalenGericht: Ehemaliges KZ-Krematorium in Lagerhalle ist Denkmal

01.10.2026, 16:45 Uhr
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Trotz Umbau ist ein früheres KZ-Krematorium erhaltenswert: Das Oberverwaltungsgericht betont die historische Bedeutung. Der Eigentümer hatte sich gegen den Eintrag in die Denkmalliste gewehrt.

Münster (dpa/lnw) - Im Nationalsozialismus wurden hier Leichen ermordeter KZ-Häftlinge verbrannt, heute wird das Bauwerk zum Teil als Lagerraum genutzt: Der Denkmalschutz für ein Gebäude, das als Krematorium des Konzentrationslagers Niederhagen diente, ist rechtmäßig. Der Eigentümer müsse die Eintragung des Gebäudes in der Denkmalliste hinnehmen, teilte das NRW-Gericht nach mündlicher Verhandlung mit.

Der Besitzer des in Teilen gewerblich genutzten Gebäudekomplexes hatte bereits in zweiter Instanz dagegen geklagt, dass sein Gebäude unter Schutz gestellt wurde - doch das nordrhein-westfälische Verwaltungsgericht wies seine Klage nun ebenso ab wie schon das Verwaltungsgericht Minden.

Bauliche Veränderungen: Es fehlen Ofen und Schornstein

Der Kläger hatte argumentiert, das Gebäude sei nach umfangreichen Baumaßnahmen kein Denkmal mehr, weil sich keine Rückschlüsse auf die frühere Nutzung mehr ziehen ließen. So sind kennzeichnende Elemente wie der Ofen oder der Schornstein nicht mehr vorhanden.

Das Gericht widersprach: Der unter Schutz gestellte Gebäudeteil sei als wichtiges Zeugnis nationalsozialistischer Geschehnisse im Sinne des Denkmalschutzes bedeutend für die Geschichte des Menschen, so die Vorsitzende in ihrer Urteilsbegründung. Die Anlage bezeuge Abläufe und Einrichtungen des KZs Niederhagen und der Wewelsburg und damit auch die Schrecken des Nationalsozialismus.

Auch ohne architektonische Bedeutung ein Denkmal

Auch eine spätere gewerbliche Umnutzung - das Gebäude war zwischenzeitlich als Lackierhalle und zuletzt als Lagerraum genutzt - und die damit verbundenen baulichen Veränderungen änderten daran nichts. Es existiere noch ausreichend historische Bausubstanz, die einen optischen Eindruck vermittelten, etwa drei Außenmauern und eine Dachkonstruktion. In Zusammenschau mit dem historischen Kontext könne auch ein aus architektonischer Sicht belangloses Gebäude einen Denkmalwert ergeben, so das Gericht.

Den Angaben des Gerichts zufolge waren in dem Krematorium seit Herbst 1942 bis zur Auflösung des Konzentrationslagers Niederhagen in Büren Wewelsburg im April 1943 Leichen von Menschen verbrannt worden, die im KZ ermordet worden waren. Zu den Pflichten eines Denkmaleigentümers gehört es unter anderem das Denkmal zu erhalten, vor Gefährdung zu schützen und es sachgemäß zu behandeln.

Quelle: dpa

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