Hamburg & Schleswig-HolsteinNach Abriss von Haus Seeblick – Wanderweg wieder eröffnet

Mehr als ein halbes Jahr nach dem Abriss von Haus Seeblick führt der Wanderweg am Brodtener Steilufer wieder direkt an der Küste entlang. Vorausgegangen seien Abstimmungen mit dem Eigentümer.
Lübeck (dpa/lno) - Mehr als ein halbes Jahr nach dem Abriss des Hauses Seeblick wird der Wanderweg am Brodtener Steilufer in Travemünde wieder eröffnet. Im Bereich des ehemaligen Hauses könne der Küstenwanderweg seit Freitag wieder auf seinem ursprünglichen Verlauf direkt an der Steilküste genutzt werden, teilte die Hansestadt Lübeck mit. Vorausgegangen seien Abstimmungen mit dem Grundstückeigentümer sowie der Unteren Naturschutzbehörde.
"Wir freuen uns, dass der Wanderweg wieder auf seinem ursprünglichen Verlauf geöffnet werden kann", sagte Uwe Kirchhoff, Kurdirektor und Leiter des Kurbetriebes Travemünde. Zuvor berichteten weitere Medien.
Weil die Abbruchkante des Brodtener Ufers immer weiter an das Gebäude herangerückt war, hatte die Stadt Lübeck im Februar 2024 die Nutzung als Jugendfreizeitheim untersagt. Der am Gebäude vorbeiführende Wanderweg wurde im Februar 2025 gesperrt. Das Haus wurde schließlich im März abgerissen.
Eigentümer wollte Abriss von Haus Seeblick verhindern
Der Eigentümer des Hauses teilte damals mit, dass er in einer Verschiebung des Hauses den richtigen Weg zur Bewahrung des Denkmals sehe. Der Stadt Lübeck warf er eine "Abriss-Mentalität" vor. Daher legte er noch vor dem Abriss einen Antrag beim Verwaltungsgericht Schleswig ein, damit ihm die Kosten für diesen nicht in Rechnung gestellt werden.
Damit hatte er laut dem Gericht jedoch keinen Erfolg, da er bereits im September 2025 mit Ordnungsverfügung aufgefordert worden war, das Wohngebäude bis Ende des Jahres abzureißen. Dieser Aufforderung sei er nicht nachgekommen, obwohl die Stadt die Beseitigungsanordnung für sofort vollziehbar erklärt habe.
Schließlich legte der Eigentümer Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht ein. Dieses entschied Anfang März am Tag vor dem Abriss zugunsten der Demontage. Der Beschluss des für das Baurecht zuständigen Senats sei unanfechtbar, hieß es damals.