Urteil des BGHPorsche SE muss keinen Schadensersatz an Hedgefonds zahlen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Milliardenklage von Investoren gegen die Porsche Automobil Holding SE endgültig abgewiesen.
Die Karlsruher Richter wiesen die Rechtsbeschwerden der Kläger gegen einen Musterentscheid des Oberlandesgerichts Celle zurück, wie die Porsche SE mitteilte. Damit haben die Kläger, bei denen es sich zumeist um US-Hedgefonds handelt, keinen Anspruch auf den geforderten Schadensersatz in Höhe von 5,4 Milliarden Euro. Die Entscheidung sei rechtskräftig.
In dem Kapitalanleger-Musterverfahren ging es um den Aufbau einer Beteiligung an der Volkswagen AG durch Porsche ab dem Jahr 2005. Insgesamt 40 Kläger hatten Schadenersatz gefordert.
Die Entscheidung des BGH ist für die sechs ausgesetzten Ausgangsverfahren bindend, die nun laut Porsche abgewiesen werden müssen. Das Musterverfahren vor dem OLG Celle sei damit beendet.