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Rheinland-Pfalz & SaarlandSaarland plant neue Regeln für Klassenfahrten

01.10.2026, 13:34 Uhr
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(Foto: picture alliance/dpa)

Ab 2027 gelten im Saarland neue Regeln für Klassenfahrten: Geplant sind höhere Kostenobergrenzen und feste Gedenkstätten-Besuche.

Saarbrücken (dpa/lrs) - Das Saarland will die Regeln für Schulfahrten modernisieren. Der Ministerrat stimmte nach Angaben des Bildungsministeriums einem Entwurf für einen neuen sogenannten Schulfahrtenerlass zu, der zum Februar 2027 in Kraft treten soll. Vorgesehen sind unter anderem eine höhere Kostenobergrenze für mehrtägige Fahrten, bessere Erstattungen für Lehrkräfte sowie eine stärkere Verankerung von Gedenkstättenbesuchen und internationalen Begegnungen.

Konkret soll die Höchstgrenze für mehrtägige Schulfahrten von bisher 120 auf 155 Euro je Klassenstufe beziehungsweise Ausbildungsjahr steigen. Zudem sollen Lehrkräfte genehmigte Dienstreisen nicht mehr teilweise selbst finanzieren müssen. Das Ministerium nennt als Beispiele eine Anhebung der Pauschvergütung für eintägige Fahrten von 12 auf 39 Euro und für fünftägige Fahrten im Saarland oder angrenzenden Regionen von 95 auf 297 Euro. Eltern könnten für Schulfahrten auf digitalem Weg ihre Einverständniserklärung geben.

Gedenkstätten-Besuch verbindlich

Der Besuch einer Gedenkstätte wird künftig fester Bestandteil von Schulfahrten. Außerdem sollen Schulen mehr Entscheidungsfreiheit erhalten. Das Land will dabei die Fahrtkosten fördern, der Tag wird nicht auf das Kontingent für Klassenfahrten angerechnet.

Der bisherige Schulfahrtenerlass stamme aus dem Jahr 2016, hieß es zur Begründung. "Seitdem haben sich Preise sowie fachliche, rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen deutlich verändert." Schulfahrten sollten so geplant werden, dass grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler teilnehmen können. Dazu gehörten etwa ein Kostenbewusstsein und die Möglichkeit der Teilnahme von Schülerinnen und Schüler mit Behinderung.

Quelle: dpa

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