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Hamburg & Schleswig-HolsteinErste Verfahren in Hamburg wegen 12-Uhr-Regel eingeleitet

28.10.2026, 13:22 Uhr
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Die Tankpreise sind seit Beginn des Iran-Kriegs hoch. Tankstellenbetreiber dürfen die Preise nur einmal täglich erhöhen. An die Vorgabe halten sich die Unternehmen allerdings nicht immer.

Hamburg (dpa/lno) - Nach Einführung der 12-Uhr-Preisregel für Tankstellen haben Hamburger Ämter erste Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte teilte mit, es seien 27 Verfahren auf den Weg gebracht worden. Das Bezirksamt greift gegenwärtig nur Fälle auf, die unerlaubte Preiserhöhungen von Tankstellen auf dem Landesgebiet betreffen.

Die Verfahren richten sich gegen vier sogenannte Preishoheitsinhaber. Das sind beispielsweise Mineralölunternehmen, die Tankstellenbetreibern Preise vorgeben. Das Bezirksamt nannte keine Namen der Unternehmen.

Das Bundeskartellamt hatte dem Bezirksamt mehr als 1,5 Millionen Datensätze für den Zeitraum April bis September übermittelt, wie das Bezirksamt mitteilte. In rund 39.000 Datensätzen gab es mögliche Abweichungen. Das Bezirksamt wertete Preiserhöhungen vor 11.59 Uhr und nach 12.30 Uhr als Verstoß. Letztlich stellte das Amt nahezu 9.800 Verstöße fest.

Die Bundesregierung hatte die 12-Uhr-Regel zum April eingeführt, um die seit dem Iran-Krieg gestiegenen Preise für Benzin und Diesel unter Kontrolle zu bringen. Unternehmen dürfen die Preise seitdem nur einmal täglich um 12.00 Uhr erhöhen. Bei Verstößen sind Bußgelder bis zu 100.000 Euro möglich.

Bezirksamt Harburg leitet auch Verfahren ein

Im Bezirk Mitte sind laut Amt elf Preishoheitsinhaber ansässig. In den Bezirken Harburg, Altona und Wandsbek sitzt demnach je ein solches Unternehmen.

Das Bezirksamt Harburg teilte auf Anfrage mit, dem Amt seien vom Bundeskartellamt 24 Abweichungen von April bis September übermittelt worden. Gegen einen Preishoheitsinhaber habe das Bezirksamt ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Es sei eine Tankstelle betroffen.

Das Bezirksamt Altona stellte drei Abweichungen gegen die 12-Uhr-Regel fest, wie es auf Anfrage mitteilte. Die Auswertung bezog sich allerdings nur auf den April. Das Amt habe bislang kein Verfahren eingeleitet.

Das Bezirksamt Wandsbek antwortete, das Bundeskartellamt habe dem Amt seit April monatlich rund 90 Verstöße mitgeteilt, die auf einen einzelnen Preishoheitsinhaber zurückgingen. Ein Verfahren sei aber nicht eingeleitet worden, weil das Unternehmen unter anderem versehentlich Preise gesenkt und diese anschließend angepasst habe. "Im Oktober fand ein Ortstermin statt, sodass zukünftig mit keinen weiteren Verstößen gerechnet wird", sagte eine Behördensprecherin.

Quelle: dpa

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