Berlin & BrandenburgLandtag macht Weg frei für automatisierte Mini-Supermärkte

Kleine automatisierte Läden sollen in Zukunft im ländlichen Raum zur Versorgungssicherheit beitragen. Brandenburgs Landtag hat dafür die gesetzlichen Weichen gestellt.
Potsdam (dpa/bb) - Der Brandenburger Landtag hat den Weg frei gemacht für automatisierte kleine Supermärkte ohne Personal. Das Parlament stimmte einem Gesetzentwurf zu, der Mini-Supermärkte an sieben Tagen pro Woche bis zu 24 Stunden ermöglichen soll. Laut dem Papier dürfen solche Läden mit bis zu 350 Quadratmetern auch an Sonn- und Feiertagen sowie am 24. Dezember nach 14 Uhr geöffnet sein. Voraussetzung ist, dass an diesen Tagen keine Beschäftigten eingesetzt werden.
"Herzenssache" für CDU
Die Sonntagsruhe sei gewährleistet, sagte der SPD-Abgeordnete Sebastian Rüter im Parlament. "Wir stärken die Grundstrukturen im ländlichen Raum." Auch von der AfD kam Lob. Der Abgeordnete Tim Zimmermann sprach von einem akzeptablen Entwurf. Frank Bommert von der CDU sagte, es sei ihm eine "Herzenssache, dass wir das mit den Smart Stores umsetzen". Das BSW kritisierte, dass über Jahre kleinere Läden auf dem Land geschlossen hätten.
350 Quadratmeter Obergrenze
Die sogenannten Smart Stores sollen laut SPD/CDU-Koalition die Versorgungssicherheit im ländlichen Raum sichern. Zugleich soll die Obergrenze von 350 Quadratmetern gelten, um die Läden von den großen Supermärkten "als Vollsortimenter abzugrenzen und die Sonntagsöffnung auf besondere Fälle zu beschränken". Die Gemeinden können zudem laut dem Gesetzestext die Öffnungszeiten mittels Verordnung einschränken.
"Maß und Mitte" seien mit dem Gesetz gut abgebildet, sagte Sozialminister René Wilke (SPD) im Landtag. Man wolle kein Konkurrenzangebot zum normalen Handel schaffen. Das stelle die Größenbegrenzung sicher. Zeitgleich könnten die Läden einen Beitrag zur Verbesserung der in Teilen "unzulänglichen" Versorgung auf dem Land leisten. Die Koalitionsfraktionen und die WfB-Gruppe der drei Ex-BSW-Abgeordneten stimmten dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu, die AfD enthielt sich, das BSW stimmte dagegen.
Nach dem bisher geltenden Ladenöffnungsgesetz konnten Verkaufsstellen im Land Brandenburg lediglich von Montag bis Samstag rund um die Uhr geöffnet sein. Sechs Sonn- oder Feiertage pro Jahr sind demnach in Brandenburg freigegeben für Ladenöffnungen aus besonderem Anlass. Andere Länder haben bereits Regelungen zur Öffnung von vollautomatisierten Verkaufsstellen ohne Personal.
Die Gewerkschaft Verdi hatte an dem Entwurf Kritik geübt und sieht den Sonntagsschutz gefährdet. Die geplante Änderung des Ladenöffnungsgesetzes werde diesen aufweichen, sagte eine Verdi-Sprecherin vor Monaten. Es sei den Verbrauchern durchaus zuzumuten, am Sonntag auf Einkaufsmöglichkeiten zu verzichten. Zudem brauchten auch diese Märkte letztlich Personal wie Reinigungskräfte oder Mitarbeiter, die Regale auffüllen. Manche Produkte wie Backwaren müssten außerdem frisch geliefert werden. "Sonntagsschutz ist der beste Burn-out-Schutz", sagte die Gewerkschafts-Sprecherin.