BayernGegen 335.340 Einkommensteuerbescheide laufen Einsprüche

Die Steuererklärung ist für viele Menschen und Unternehmen eine echte Herausforderung - nicht nur wegen geltender Fristen. Wenn es danach strittig wird, ist in Bayern oft viel Geduld gefragt.
München (dpa/lby) - Zum Stichtag 30. Juni hat es in Bayern 335.340 laufende Einspruchsverfahren gegen Einkommensteuerbescheide gegeben. Fast jeder zweite offene Einspruch - 157.391 Verfahren - ist seit mehr als zwei Jahren anhängig. Dies geht aus einer Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage der Grünen hervor, die der Deutschen Presse-Agentur in München vorliegt.
Muss es auch Fristen geben, an die sich der Staat halten muss?
"Der Staat erwartet von den Bürgerinnen und Bürgern, dass sie ihre Steuererklärung fristgerecht abgeben und Steuern pünktlich zahlen. Das muss doch dann umgekehrt auch für den Staat gelten - und Einsprüche müssen zeitnah bearbeitet werden", sagte der finanzpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Tim Pargent. Für die Bearbeitung von Einsprüchen durch die Finanzämter müsse daher eine verbindliche Höchstdauer festgelegt werden.
Wenn fast jeder zweite offene Einspruch seit mehr als zwei Jahren anhängig sei, brauche es eine schnelle und konzertierte Aktion zum Abbau der Altfälle, sagte Pargent. Besonders lange anhängige Einspruchsverfahren müssten systematisch überprüft und gezielt abgearbeitet werden.
Das Finanzministerium weist diese Forderung umgehend zurück: "Eine Bearbeitungszeit-Obergrenze wäre allein schon aufgrund der rechtlich verpflichtend vorgeschriebenen vollumfänglichen Prüfung des Steuerfalls nicht möglich. Zudem würde diese gleichzeitig auch die Einspruchsführer unter Druck setzen, da diese dann entsprechend wenig Zeit hätten Belege nachzureichen bzw. Rückfragen zu beantworten", sagte ein Sprecher der dpa.
Immer mehr Verfahren für Rechtsbehelfsstellen
Auch die Zahl der Verfahren in den sogenannten Rechtsbehelfsstellen ist den Angaben zufolge massiv gestiegen: Waren es Ende 2022 noch 54.527, so kletterte die Zahl bis Ende Juli 2026 auf 71.994. Rechtsbehelfsstellen sind spezielle Abteilungen innerhalb der Finanzämter, die über eingelegte Rechtsbehelfe wie Einsprüche oder Widersprüche entscheiden. Sie werden aktiv, wenn die zuständige Stelle des Finanzamts einen Einspruch nicht selbst klären kann.
Die Anfrage zeigt ein weiteres Problem auf: Die Zahl der eingesetzten Bearbeiter-Vollzeitstellen sinkt seit Jahren. 2020 waren es noch 451,06 Vollzeitstellen, sechs Jahre später nur noch 444,33. Wer gegen einen Steuerbescheid Einspruch einlegt, muss also unter Umständen mehrere Jahre auf eine abschließende Entscheidung warten und damit auch auf die Erstattung der möglicherweise zu viel gezahlten Steuern.
Grüne fordern mehr Personal für Finanzämter
"Diese Zahlen offenbaren ein gewaltiges strukturelles Problem in der Steuerverwaltung. Auf der einen Seite wächst der Berg an Einsprüchen an, und auf der anderen Seite schrumpfen aber die Bearbeiter-Vollzeitstellen", so Pargent. Somit sei es kein Wunder, dass der Rückstau immer schlimmer werde. "Die Staatsregierung muss endlich dafür sorgen, dass die Finanzämter ausreichend Personal haben und Bürgerinnen und Bürger nicht jahrelang warten müssen."
Ministerium: Steuerverwaltung hat oft keinen Einfluss auf Dauer
Das Finanzministerium sieht die Hauptursache für die offenen Verfahren nicht bei der Arbeitsgeschwindigkeit der Steuerprüfer: "Für eine objektive Einordnung der Zahlen ist zu bedenken, dass es sich bei einem großen Teil der rund 335.000 Fälle um sogenannte Massenrechtsbehelfe handelt. Diese werden in der Regel erst dann von der Verwaltung abgeschlossen, nachdem eine höchstrichterliche Klärung der Finanzgerichtsbarkeit erfolgt ist; diese kann sich über mehrere Jahre ziehen, die Steuerverwaltung hat hier keinen Einfluss", betonte der Sprecher.
Zudem hänge die Dauer der Einspruchsbearbeitung von vielen Faktoren ab: So würden häufig erst in diesem Zeitpunkt entsprechende Belege nachgereicht oder neue Tatsachen bekannt, die von Grund auf neu bewertet werden müssten. Ferner seien die Bearbeiter auf eine schnelle Rückmeldung des Einspruchsführers angewiesen, um einen Einspruch zeitnah abschließen zu können. "Daneben muss der Bescheid vollumfänglich - und nicht nur punktuell auf den Einspruch bezogen - neu geprüft werden", hieß es weiter.